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Von der 2023 eingesetzten Sonderkommission Aufarbeitung Missbrauch, die an jeder Session über ihre Arbeit berichtet, nahm die Synode zwei Vorstösse entgegen. Mit einer Motion fordert die Kommission den Synodalrat auf, abzuklären, ob die neue Anstellungsordnung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich auch für Luzern «zielführend» wäre. Die Zürcher Synode beschloss im Dezember 2025, das Beziehungsleben, die sexuelle Orientierung und die private Lebensführung bei Personen im Verkündigungsdienst – Personen mit bischöflicher Missio also – kein Anstellungskriterium mehr bilden dürfen.
Weiter bittet die Sonderkommission den Synodalrat mit einem Postulat, eine niederschwellige Meldestelle für Menschen einzurichten, die in kirchlich sogenannt «irregulären Situationen» leben. «Vielleicht verschafft uns dies einen Eindruck davon, was die kirchlichen Regelungen für die betroffenenr Menschen bedeuten», sagte Kommissionspräsident Thomas Scherer.
14'000 Franken Plus waren veranschlagt gewesen, 2,54 Millionen blieben Ende Jahr unter dem Strich. Hauptgrund für das gute Rechnungsergebnis 2025 der Landeskirche waren «massiv höhere Steuererträge in den Kirchgemeinden» im Vorjahr, und zwar vor allem dank der Erträge der juristischen Personen, wie der Synodalrat in seiner Botschaft an das Parlament erklärte.
Nicht zum ersten Mal arbeitete sich die Synode an der Frage ab, wie der Überschuss zu verwenden sei. Zugunsten der Kirchgemeinden: Darin war sich das Parlament einig. Nicht aber darüber, auf welchem Weg. Der Synodalrat beantragte, 1,3 Millionen beiseitezulegen, um künftige Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für die Kirchgemeinden zu finanzieren. «Ein konsequenter Weg», sagte der finanzverantwortliche Synodalrat Armin Suppiger. Er verwies auf die Studie «Finanzarchitektur Landeskirche Luzern», aufgrund derer die Finanzströme und Ausgleichsmechanismen zwischen den Kirchgemeinden überprüft und weiterentwickelt werden sollen.
Für die Geschäftsprüfungskommission hingegen kann die Landeskirche nur für konkrete Investitionen und Projekte Rückstellungen bilden. Der Synodalrat beschreibe im vorliegenden Fall den künftigen Verwendungszweck aber «nur nebulös», sagte Sprecher Rupert Lieb (Meggen). Und die Studie zu den Finanzflüssen stecke erst in den Anfängen. Die GPK beantragte deshalb, 880'000 Franken den Kirchgemeinden rückzuerstatten.