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«Hinter Mauern»: Vorkommnisse in Luzerner Kinder- und Jugendheimen aufgearbeitet

Der Luzerner Regierungsrat und die katholische Kirche im Kanton Luzern haben den Alltag in Luzerner Kinder- und Jugendheimen historisch aufgearbeitet. Die Studien über die Ereignisse bis um 1970 liegen nun vor. Aus den früheren Missständen lassen sich Konsequenzen für die Zukunft ableiten. So soll die Meldestelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt besser bekannt gemacht werden. Der Kanton plant ausserdem einen Ort des Erinnerns.
Valentin Beck (links) und Markus Ries sind Projektleiter der Kirchenstudie «Hinter Mauern». | © Dominik Thali

Medienmitteilung vom Mittwoch, 26. September 2012

Unabhängig voneinander haben der Kanton Luzern und die katholische Kirche im Kanton Luzern die Vergangenheit in den Luzerner Kinder- und Jugendheimen wissenschaftlich erforscht. Im Auftrag der Luzerner Regierung untersuchte Professor Dr. Markus Furrer mit seinem Team den Zeitraum von 1930 bis 1970. Damals gab es rund 15 Kinder- und Jugendheime im Kanton, in denen jährlich zwischen 540 bis 750 Kinder versorgt und betreut wurden.

Parallel dazu gab die katholische Kirche im Kanton Luzern eine interdisziplinäre Hintergrundanalyse in Auftrag. «Die Studie sollte jene Ursachen benennen, die es möglich gemacht hatten, dass es ausgerechnet in kirchlichen Heimen zu Gewalttaten kommen konnte, und sie sollte ergründen, ob es sich um Einzelfälle gehandelt habe», skizziert Professor Dr. Markus Ries, Projektleiter der Studie «Hinter Mauern», den Auftrag. Die Studie ist aus der Zusammenarbeit von elf Wissenschaftlern entstanden und umfasst sieben Teilstudien.

Negative Erinnerungen dominieren deutlich

In Furrers Studie berichten Betroffene von fehlender Zuwendung, Strafen und Gewalt. Es wurden auch positive Erlebnisse wiedergegeben, die negativen Erinnerungen dominierten aber deutlich. Die Strafpraktiken überstiegen klar die Akzeptanz der damaligen, autoritär geprägten und auf Körperstrafen setzenden Gesellschaft. «Einige der angewendeten Strafpraktiken werden heute als Foltermethoden aufgeführt, wie das Unterwasserdrücken des Kopfes oder das Einsperren in dunkle, verliessähnliche Räume», berichtet Furrer. Mehr als die Hälfte der Befragten machten Hinweise auf sexuelle Gewalt.

Rechtlich stützten sich die damaligen Behörden bei der Versorgung auf den sogenannten «Kinderschutzartikel» des eidgenössischen Zivilgesetzbuches, das 1912 in Kraft trat. «Vage Begrifflichkeiten wie Verwahrlosung, pflichtwidriges Verhalten und dauernde Gefährdung eröffneten Behörden einen weiten Handlungsspielraum», berichtet Furrer.

Ethische Konsequenzen

Markus Ries, Autor der zweiten Studie, stellt fest: «In kirchlichen Heimen ist für die Zeit bis 1960 Gewalttätigkeit in drei unterscheidbaren Formen festzustellen: als damals akzeptierte Methode erzieherischer Sanktion, als Gewaltexzess, der abgelehnt wird, sowie als sexueller Missbrauch.»

Die Ursachen liessen sich wiederum in drei Kategorien gliedern: generelle Geringschätzung gegenüber Fremdplatzierten, zu wenig und zu wenig qualifiziertes Personal in den Heimen, weltanschaulich begründete Ursachen. «Für die Kirche», so Ries, «ergeben sich aus ethischer und pastoraltheologischer Sicht zahlreiche Konsequenzen. Im Vordergrund steht die Anerkennung der Opfer und ihrer Situation, das Gespräch mit ihnen auf Augenhöhe und das Benennen von Schuld und Schuldigen.» Innerhalb der Kirche sei darüber hinaus ein Diskurs über Sexualität notwendig.

Regierung: «Richtiger Weg»

«Mit der Aufarbeitung der Vorkommnisse sind wir einen guten, den richtigen Weg gegangen», resümierte Regierungsrat Guido Graf an der Medienorientierung am Mittwoch. Er wies darauf hin, dass die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH eine Aussensicht auf die heutige Heimaufsicht formuliert habe. Die Stiftung attestiere dem Kanton Luzern, auf dem richtigen Weg zu sein. Als Verbesserungsmassnahme empfiehlt sie aber, die unabhängige Meldestelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannter zu machen. «Wir erden unsere Hausaufgaben machen und die betreuungsbedürftigen Personen sowie ihre Angehörigen direkt über die unabhängige Anlaufstelle bei der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern informieren» so Graf.

Die Frage nach Genugtuung ist im Kanton Luzern bereits ausführlich diskutiert worden. Juristisch snd die Handlungen, soweit sie strafrechtlich relevant waren, verjährt. Opferhilferechtlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung. Eine Entschuldigung an die Betroffenen ist im März 2011 erfolgt. «As moralische Genugtuungsgeste werden wir zudem einen Ort des Erinnerns schaffen» kündigt Guido Graf an. «Dieser Ort soll dem Gedenken der einzelnen Schicksale gwidmet werden.» De Planung für den Ort des Erinnerns ist noch nicht abgeschlossen. Gestaltet wird er voraussichtlich in Rathausen.

Kirche: Soziale Verbesserungen nicht abblocken

«Dass es zu Übergriffen kam, war bekannt, das Ausmass jedoch schmerzt», bilanziert Bischofsvikar Ruedi Heim in Bezug auf die Studie «Hinter Mauern». „Darum wiederholen und bekräftigen wir die Entschuldigung, welche die Synode der katholischen Kirche Luzern 2008 ausgesprochen hat.» «Aus den Studien gilt es Lehren für die Gegenwart und die Zukunft zu ziehen», so Jörg Trottmann, Beauftragter der Synode. Die Kirchen müssten weiterhin daran arbeiten, dass nicht unter Berufung auf die so genannte göttliche Autorität berechtigte Anliegen nach sozialen Verbesserungen oder demokratischer Mitbestimmung abgeblockt würden.

Die Studie «Hinter Mauern» herunterladen

Verding- und Heimkinder haben in den Jahren um 1930 bis 1970 in kirchlich geführten Erziehungsanstalten im Kanton Luzern grosses Unrecht erfahren. Dies dokumentiert die Studie «Hinter Mauern», welche die katholische Kirche im Kanton Luzern im September 2012 gemeinsam mit der Untersuchung des Kantons zum selben Thema vorstellte. Ein Jahr später erschien diese Studie als Buch. Auftraggeber waren als katholische Kirche im Kanton Luzern die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern  und das Bischofsvikariat St. Viktor.

«Hinter Mauern – Fürsorge und Gewalt in kirchlich geführten Erziehungsanstalten im Kanton Luzern»; Herausgeber: Prof. Dr. Markus Ries, lic.theol. Valentin Beck; mit Beiträgen von Martina Akermann, Valentin Beck, Sylvia Bürkler, Johannes J. Frühbauer, Markus Furrer, Daniel Goldsmith, Werner Hürlimann, Sabine Jenzer, Stephanie Klein, Markus Ries und Loretta Seglias; Theologischer Verlag Zürich, ISBN 978-3-290-20088-6

«Gefährliche Elemente», die zu disziplinieren waren

Drei Fragen an Markus Ries und Valentin Beck, Projektleiter der Kirchenstudie «Hinter Mauern»

Die Kirche predigt Nächstenliebe – aber in den von ihr geführten Heimen hat sie Kinder gezüchtigt. Wie erklären Sie diesen Widerspruch?
Markus Ries:
Wo Kinder schlecht behandelt wurden, lag dies am Versagen Einzelner, aber auch an der Praxis der ausserfamiliären Erziehung sowie an den Eigenheiten kirchlich geführter Heime. Das Grundübel war die verbreitete Geringschätzung gegenüber Unehelichen und ausserfamiliär Erzogenen. Sie mussten im Interesse der Gesellschaft der Erziehung zugeführt werden. Im Vordergrund stand aber nicht die Entfaltung der Kinder, sondern ihre Disziplinierung im Interesse der Gemeinschaft.

Kirchliche Eigenheiten: Was meinen Sie damit?
Valentin Beck:
Die spezifisch katholische Pädagogik konnte in der Erziehung zur Belastung werden. Strafen waren damals selbstverständlich im religiösen Alltag. Die Erziehenden nahmen für sich in Anspruch, anstelle von Gott zu strafen. Es hiess etwa: Die Schläge hast du verdient und würdest du dereinst ohnehin erhalten, ich gebe sie dir schon jetzt und damit sind sie dir schon abgegolten. Leiden gehörte zur Welt und war zu akzeptieren, weil es zur Läuterung führe. Auf Seiten der Erziehenden, der Ordensschwestern etwa, führte die entsprechende Leidensbereitschaft dazu, dass viele von ihnen mit der Kritik an Oberen, äusseren Bedingungen und strengen Erziehungsmethoden zurückhaltend waren bzw. zurückgehalten wurden.

Was soll die Kirche aus der Studie lernen?
Markus Ries:
Um glaubwürdig und wirkungsvoll für die Benachteiligten Partei zu ergreifen, muss die Kirche ihrer Zeit voraus sein. Diese Rolle muss sie erst wieder gewinnen. Im 19. Jahrhundert war die Kirche Staat und Wirtschaft weit voraus. Man denke an Frauenkongregationen wie die Baldegger, Ingenbohler oder Menzinger Schwestern mit ihren Schulgründungen. In diesen gab es Frauen in hochqualifizierten Berufen und mit internationaler Leitungsverantwortung, als dies in anderen Lebensbereichen noch nirgends nicht der Fall war.

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