Synode ringt um die Verwendung des Überschusses
Synodesession vom 6. Mai 2026
Dominik Thali
14'000 Franken Plus waren veranschlagt gewesen, 2,54 Millionen blieben Ende Jahr unter dem Strich. Hauptgrund für das gute Rechnungsergebnis 2025 der Landeskirche waren «massiv höhere Steuererträge in den Kirchgemeinden» im Vorjahr, und zwar vor allem dank der Erträge der juristischen Personen, wie der Synodalrat in seiner Botschaft an das Parlament erklärte.
Nicht zum ersten Mal arbeitete sich die Synode an der Frage ab, wie der Überschuss zu verwenden sei. Zugunsten der Kirchgemeinden: Darin war sich das Parlament einig. Nicht aber darüber, auf welchem Weg. Der Synodalrat beantragte, 1,3 Millionen beiseitezulegen, um künftige Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für die Kirchgemeinden zu finanzieren. «Ein konsequenter Weg», sagte der finanzverantwortliche Synodalrat Armin Suppiger. Er verwies auf die Studie «Finanzarchitektur Landeskirche Luzern», aufgrund derer die Finanzströme und Ausgleichsmechanismen zwischen den Kirchgemeinden überprüft und weiterentwickelt werden sollen.

Für die Geschäftsprüfungskommission hingegen kann die Landeskirche nur für konkrete Investitionen und Projekte Rückstellungen bilden. Der Synodalrat beschreibe im vorliegenden Fall den künftigen Verwendungszweck aber «nur nebulös», sagte Sprecher Rupert Lieb (Meggen). Und die Studie zu den Finanzflüssen stecke erst in den Anfängen. Die GPK beantragte deshalb, 880'000 Franken den Kirchgemeinden rückzuerstatten.
«Wirklich dringend»
Am Ende sprach sich die Synode mit 65 gegen 25 Stimmen für Antrag des Synodalrats aus. Sie unterstützte damit das Argument, dass die Rückerstattung vorab den ohnehin vermögenden Kirchgemeinden zugute käme. Zugleich forderte sie den Synodalrat auf, den Ausgleich zwischen armen und reichen Kirchgemeinden zu verbessern. Jules Rampini (Luthern) sagte, er erlebe als Seelsorger oft «beschämende Situationen», kleine Kirchgemeinden könnten mitunter kaum 50 Franken für eine Musikgruppe aufbringen. Die bestehenden Grundlagen genügten nicht, für Ausgleich zu sorgen. Es sei «wirklich dringend», dies anzugehen, doppelte Reto Eberhard (Horw) nach. Synodalrätin Annegreth Bienz-Geisseler nahm das Anliegen auf. Die Landeskirche brauche Instrumente, um «rasch und unkompliziert» helfen zu können. «Kirchgemeinden in schwierigen Situationen sollen nicht bei ihren Kernaufgaben sparen müssen.»

Armutsbetroffene Menschen unterstützen
Vom weiteren Überschuss fliessen 500'000 Franken in die Stärkung der landeskirchlichen Pensi-onskasse, mit 300'000 Franken werden Leistungen zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch vorfinanziert.
Den Rest – 440'000 Franken – wollte der Synodalrat dem Eigenkapital zuweisen. Die Kommission Diakonie und soziales Engagement brachte jedoch den Antrag durch, 300'000 Franken davon für armutsbetroffenen Menschen im Kanton Luzern einzusetzen. «Für etwas, das zu unserem Grundauftrag gehört», sagte Martin Barmettler (Willisau).
Höhere Baubeiträge
Ein erstes Instrument zum besseren Unterstützung finanzschwacher Kirchgemeinden genehmigte die Synode anschliessend einstimmig: das überarbeitete Gesetz über die Baubeiträge. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft; anspruchsberechtigte Kirchgemeinden erhalten ab dann 10 Prozent der Bau-summe von der Landeskirche vergütet.
Zürcher Modell für Luzern?
Von der 2023 eingesetzten Sonderkommission Aufarbeitung Missbrauch, die an jeder Session über ihre Arbeit berichtet, nahm die Synode zwei Vorstösse entgegen. Mit einer Motion fordert die Kommission den Synodalrat auf, abzuklären, ob die neue Anstellungsordnung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich auch für Luzern «zielführend» wäre. Die Zürcher Synode beschloss im Dezember 2025, das Beziehungsleben, die sexuelle Orientierung und die private Lebensführung bei Personen im Verkündigungsdienst – Personen mit bischöflicher Missio also – kein Anstellungskriterium mehr bilden dürfen.
Weiter bittet die Sonderkommission den Synodalrat mit einem Postulat, eine niederschwellige Meldestelle für Menschen einzurichten, die in kirchlich sogenannt «irregulären Situationen» leben. «Vielleicht verschafft uns dies einen Eindruck davon, was die kirchlichen Regelungen für die betroffenen Menschen bedeuten», sagte Kommissionspräsident Thomas Scherer.
Und ausserdem hat die Synode…
- Irma Waser-Rüttimann (Urswil) als neues Mitglied vereidigt. Sie rückt nach für Susan Schärli-Habermacher (Beromünster).
- Die Jahres- und Rechenschaftsberichte der ständigen Kommissionen sowie des Synodalrats zustimmend zur Kenntnis genommen.
- eine Teilrevision der Geschäftsordnung der Synode beschlossen, gemäss der das Protokoll der Synodesession künftig – ab dem kommenden 1. Juni – veröffentlicht wird.
- die Vereinbarung «Kirchliche Bildung Zentralschweiz (KBZ)» genehmigt, die einen gemeinsa-men Bildungsraum für die katechetische Aus- und Weiterbildung vorsieht.
- die neue Kirchgemeindeordnung von Winikon genehmigt.
- drei Kirchgemeindefusionen genehmigt, die im Februar und März von den Stimmenden beschlossen worden waren: von Greppen, Weggis und Vitznau, von Reussbühl und Luzern sowie von Buchrain, Ebikon und Root.
- am letzten Sessionstag der Legislaturperiode 2022/26 29 Mitglieder der Synode sowie die Sy-nodalratsmitglieder Renata Asal-Steger (seit 2010) und Armin Suppiger (seit 2016) verabschiedet.


