Kirchliche Behörden

Missbrauch: Was wir zur Prävention und Aufarbeitung tun

Die katholische Kirche im Kanton setzt sich seit über 20 Jahren für die Aufarbeitung und die Prävention von Missbrauch ein. Sie nimmt auch die Kirchgemeinden in die Pflicht.

Die drei Luzerner Landeskirchen – die katholische, reformierte und christkatholische – gaben im Herbst 2002 gemeinsam eine Broschüre heraus, die mit unabhängigen Fachpersonen und Beratungsstellen erarbeitet wurde. 2013 wurde sie unter dem Titel «Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der kirchlichen Arbeit» neu aufgelegt.

Die Broschüre erklärt, worum es bei dem Thema geht; sie zeigt auf, wie Mitarbeitende sich und Kolleg:innen schützen können und geht darauf ein, wie seelsorgerliche Beziehungen verantwortungsbewusst zu gestalten sind. Weiter informiert die Broschüre über Präventionsmassnahmen und Abläufe/Anlaufstellen im Falle eines Übergriffes und orientiert kirchliche Behörden, Mitarbeitende, Freiwillige und betroffene Dritte über ihre Rechte und Pflichten. 

Die Landeskirche hat ein interne Anlaufstelle bezeichnet und verweist extern auf die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Das Bistum Basel, zu dem der Kanton Luzern gehört, hat eine vergleichbare Struktur.
 

Die Studie «Hinter Mauern»

«Hinter Mauern»: eine der alten Mauern des ehemaligen Kinderheims Rathausen. | © Markus Ries

Fehlende Zuwendung, Strafen und Gewalt: Missbrauch kam während Jahrzehnten auch in kirchlich geführten Erziehungsanstalten – Kinder- und Jugendheimen – vor. Der Luzerner Regierungsrat und die katholische Kirche im Kanton Luzern haben den damaligen Alltag in solchen Heimen unabhängig voneinander historisch aufgearbeitet. Die Studien über die Ereignisse bis um 1970 Studien – die kirchliche trägt den Titel «Hinter Mauern» - wurden zeitgleich im September 2013 veröffentlicht. 

Kirchliche Selbstverpflichtung

Im Oktober 2020 verabschiedete der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche das aktualisierte, ebenfalls schon 2013 erschienene Papier «Grundsätze und Selbstverpflichtung zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung». Die darin definierten Massnahmen sind verbindlich für die Landeskirche, deren Mitarbeitende und Angebote. Die Selbstverpflichtung deckt alle Bereiche ab. Beispielsweise wird vor Anstellungen standardmässig bei der letzten Arbeitsstelle nachgefragt und ein Strafregisterauszug verlangt. Die psychologische Prüfung künftiger Angestellter müsste über das Bistum erfolgen – im Rahmen der Erteilung der Missio (bischöfliche Beauftragung).

Die Mitarbeitenden wurden und werden zum Thema «Nähe und Distanz» regelmässig geschult, was geschätzt und als hilfreich empfunden. «Nähe und Distanz» ist auch einer der Punkte, die in den Jahresgesprächen erwähnt werden.

Der Synodalrat hat den Kirchgemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen empfohlen, selbst verbindliche Regelungen in diesem Bereich einzuführen, und ihnen Vorlagen zur Verfügung gestellt. Für die kirchlichen Mitarbeitenden auf allen Ebenen finden zudem regelmässig Schulungen zu dem Thema statt. 
 

Prävention und Missbrauch

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