Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag der Landeskirche

Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern unterstützt aus Überzeugung soziale, kulturelle und kirchlich ausgerichtete Projekte. Diese Seite informiert über die Voraussetzungen für Unterstützungsbeiträge und erklärt, wie Beitragsgesuche eingereicht und behandelt werden.

Die Landeskirche des Kantons Luzern unterstützt die Projekte im Rahmen ihrer verfügbaren Mittel. Im Fokus stehen neue solche mit einer kantonalen oder mindestens überregionalen Wirkung im Kanton Luzern, die einen erkennbaren Bezug zur katholischen Kirche oder zu ihrem Auftrag aufweisen und ihre Werte teilen. Die Unterstützung erfolgt in der Regel als Mitfinanzierung. Ein Anspruch auf einen Beitrag besteht nicht.

Welche Projekte können unterstützt werden?

Für eine Unterstützung kommen insbesondere Projekte infrage, die

  • von einer kantonalen katholischen Organisation oder einer Organisation mit Bezug zur katholischen Kirche und ihrem Auftrag getragen werden;
  • ihren Sitz oder ihre wesentliche Wirkung im Kanton Luzern haben;
  • eine kantonale oder mindestens überregionale Ausstrahlung entfalten;
  • aus kirchlicher, gesellschaftlicher, sozialer oder kultureller Sicht bedeutsam sind;
  • eine ausgewiesene Finanzierungslücke aufweisen und von weiteren Geldgebern mitgetragen werden;
  • die Unterstützung der Landeskirche in geeigneter Form öffentlich sichtbar machen.

Beispiele können kantonsweit ausgerichtete soziale oder integrative Initiativen, überregionale Projekte der Jugend-, Generationen- oder Freiwilligenarbeit, kulturelle Veranstaltungsreihen mit kirchlichem Bezug sowie ökumenische, pastorale oder karitative Projekte mit kantonaler Wirkung sein. Gesuche für rein lokale oder kommunale Anlässe sowie für ausserkantonale oder ausländische Projekte entsprechen den Vergabekriterien in der Regel nicht.

Rechtsgrundlagen

Mit ihren Beiträgen nimmt die Landeskirche insbesondere Aufgaben in den Bereichen Seelsorge, Diakonie und religiöse Kultur wahr (§ 7 Abs. 2 lit. a der landeskirchlichen Verfassung). Die Erträge aus den Kirchensteuern juristischer Personen sind gemäss § 9quater des kantonalen Gesetzes über die Kirchenverfassung für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen. Beispiele solcher Tätigkeiten finden sich in § 9quinquies und § 9sexies.

Gesuch einreichen

Gesuche sind vor Beginn des Projekts vollständig über das unten verlinkte Onlineformular einzureichen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Projektbeschreibung mit Begründung und Angaben zur Trägerschaft;
  • Statuten der Organisation;
  • detailliertes Projektbudget und Finanzierungsplan;
  • Angaben zu angefragten oder bereits zugesagten Beiträgen weiterer Geldgeber;
  • Angaben dazu, wie die Unterstützung der Landeskirche sichtbar gemacht wird und welche Gegenleistung vorgesehen ist;
  • bei Gesuchen über CHF 5'000 zusätzlich die aktuelle detaillierte Jahresrechnung einschliesslich Vermögensausweis.

Nur vollständig eingereichte Gesuche können beurteilt werden.

Eingabe- und Rückmeldetermine

Gesuch volllständig eingereicht bisVorgesehene Rückmeldung bis
28. Februar31. März
30. Mai30. Juni
31. August30. September
30. November31. Dezember

Über Gesuche bis CHF 5'000 entscheidet der zuständige Ausschuss. Gesuche über CHF 5'000 werden dem Synodalrat vorgelegt. In diesen Fällen erfolgt die Mitteilung nach der Behandlung im Synodalrat und kann daher vom oben genannten Rückmeldetermin abweichen.

Unterstützung nötig?

Die Landeskirche hilft dir mit einem finanziellen Beitrag, dein Projekt umzusetzen.

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