«Sonderkommission Aufarbeitung Missbrauch» gebildet

Die «Sonderkommission Aufarbeitung Missbrauch» der Synode steht. Die Geschäftsleitung des Parlaments hat am 18. Dezember die Mitglieder gewählt und den Auftrag der Kommission genehmigt.

Die Kommission ist eine Folge der Dringlichen Motion, welche die Synode an in ihrer Herbstsession vom 8. November überwiesen hat. Darin sind fünf Forderungen an den Bischof enthalten: Unabhängige Untersuchungen, eine unabhängige Meldestelle, keine Aktenvernichtung mehr, die Öffnung der Archive der Nuntiatur in Bern und die Umsetzung aller Massnahmen, welche die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) an die Bischofskonferenz richtet. Auftrag der Kommission ist es nun, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, anhand dessen sich überprüfen lässt, ob die Forderungen erfüllt sind. Sie muss der Synode Bericht erstatten und ist laut Auftragsbeschrieb «dafür besorgt, dass die Berichterstattung des Bistums in geeigneter Form der Synode zur Verfügung gestellt wird. Die Sonderkommission steht hierfür im Dialog mit dem Bischof von Basel, der RKZ, dem kleinen Forum des Bistums sowie anderen Gruppierungen mit ähnlichen Anliegen.» Ihren ersten Bericht muss die Kommission per Mitte März zuhanden der Session vom 15-. Mai 2024 abliefern.

In der Kommission sind die sieben Fraktionen mit folgenden Synodalen vertreten:

  • Entlebuch:Peter Unternährer, Ruswil
  • Habsburg: Gregor Erni, Ebikon
  • Hochdorf: Dorly Galliker-Bühlmann, Eschenbach
  • Luzern: Prisca Bucher Nyankson, Luzern
  • Pilatus:  Maria Pinho-Kuster, Horw
  • Sursee: Thomas Helfenstein, Kottwil
  • Willisau: Martin Barmettler, Willisau

Das Präsidium übernimmt Thomas Scherer (Luzern). Mit beratender Stimme kann das Synodepräsidium an den Sitzungen teilnehmen, «bei Bedarf oder punktuell», wie es im Auftragsbeschrieb heisst, kann eine Vertretung des Synodalrats und der Bistumsregionalleitung beigezogen werden.
 

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