300'000 Kirchenfranken gegen die Armut im Kanton Luzern

Die Katholische Kirche im Kanton Luzern unterstützt sechs Organisationen, die Menschen beistehen, die von Armut betroffen sind oder in einer schwierigen Lebenssituation stehen. Die Mittel stammen aus dem Überschuss in der Jahresrechnung 2025.

Medienmitteilung vom 21. September 2026

Die Landeskirche hatte im vergangenen Jahr einen unerwarteten hohen Überschuss erzielt. Im Mai beschloss die Synode, das Kirchenparlament, 300'000 Franken davon für armutsbetroffenen Menschen im Kanton Luzern einzusetzen. Jetzt hat der Synodalrat, die landeskirchliche Exekutive, beschlossen, dass dieser Betrag auf sechs Organisationen verteilt werden soll. Es sind die folgenden:

  •  Verein Fachstelle für Schuldenfragen Luzern: 40'000 Franken
  • Verein «accompagno Zentralschweiz»: 10'000 Franken
  • Verein Soliladen, Sursee: 25'000 Franken
  • «Tischlein deck dich»: 25'000 Franken
  • Stiftung LZ-Weihnachtsaktion: 100'000 Franken
  • Caritas Zentralschweiz: 100'000 Franken

Die Fachstelle für Schuldenfragen berät verschuldete Personen und ihr Umfeld, um gemeinsam eine Lösung aus der Schuldenfalls zu finden. «Accompagno Zentralschweiz» bietet Menschen in einer prekären finanziellen oder sozialen Situation – zum Beispiel Geflüchteten oder Sans-Papiers – Zugang zu Komplementärtherapie und Alternativmedizin an. Im Soliladen in Sursee können Armutsbetroffene günstig einkaufen. «Tischlein deck dich» rettet Lebensmittel und bringt diese zu Menschen in Not. Allein im Kanton Luzern gibt es sechs Abgabestellen. Die Weihnachtsaktion der «Luzerner Zeitung» unterstützt seit 1996 armutsbetroffene Menschen im Kanton Luzern und darüber hinaus und hilft, schwierige Lebenssituationen zu überbrücken. Die Caritas Zentralschweiz schliesslich, seit der Gründung Partnerin der Katholischen Kirche im Kanton Luzern, engagiert sich an den gesellschaftlichen Brennpunkten Armut, Arbeit und Teilhabe.

Die Arbeit dieser sechs begünstigen Organisationen verdient für die Katholische Kirche im Kanton Luzern Anerkennung. Sie sollen deshalb mit der finanziellen Unterstützung gezielt gestärkt werden. Alle sechs Organisationen müssen den gesprochenen Betrag für Menschen mit Wohnsitz im Kanton Luzern einsetzen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Der Betrag muss weiter für direkte Leistungen sowie für Beratungs- und Unterstützungsangebote eingesetzt wer-den und darf nicht in die Verwaltung fliessen oder zurückgestellt werden. Die Begünstigten werden die Verwendung zudem dokumentieren.
 

 

Eine Kundin im Soliladen Sursee. Der Laden ist eines von sechs Angeboten, das von der Katholischen Kirche im Kanton Luzern zusätzlich unterstützt wird. | © Rebekka Dahinden

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