Immer weniger Geld im Körbchen
Dominik Thali
Die Kollekte für die Theologische Fakultät Luzern und für die kirchliche Medienarbeit, die Papstkollekte (Peterspfennig), die Kollekte für die Flüchtlingshilfe der Caritas oder jene für die gesamtschweizerischen Verpflichtungen des Bischofs: Diese Kollekten und zahlreiche weitere sind Pflichtkollekten. Die Pfarreien müssen sie an den dafür bestimmten Sonn- und Feiertagen auf Anweisung der Bischofskonferenz und ihres jeweiligen Bistums aufnehmen. Für das Kirchenjahr 2026/27, das am ersten Adventssonntag beginnt, listet das Bistum Basel 25 Pflichtkollekten auf.
Andernfalls gibt es eine «freundliche Mahnung»
Diese Kollekten seien nicht nur «ein Beitrag an das kirchliche Leben im Bistum Basel und darüber hinaus», sondern ermöglichten auch, «dass Seelsorge, christlicher Dienst am Nächsten und wichtige Projekte finanzier- und realisierbar bleiben», schreibt Generalvikar Markus Thürig in der jährlichen Kollektenankündigung, die er im August verschickt hat. Das Bistum kontrolliert bei jenen Kollekten, deren Ergebnis bei ihm einbezahlt werden muss – das ist rund die Hälfte –, ob die Pfarreien ihrer Pflicht auch nachkommen. Was in den Gottesdiensten ins Körbchen gelegt wird, ist innerhalb eines Monats der bischöflichen Kanzlei zu überweisen. Andernfalls werde «freundlich gemahnt», sagt Thürig.

Bei besagter Kanzlei verzeichnet man freilich immer tiefere Überweisungen. Das zeigt die Statistik für die vergangenen drei Jahre, die das Bistum mit der Kollektenankündigung verschickt hat. 2023 stiegen zwar die Ergebnisse – aber nur deshalb, weil sie in den Coronajahren 2020 bis 2022 eingebrochen waren. Gottesdienste konnten damals nicht stattfinden oder wurden nur dünn besucht. Seit 2024 geht es aber erneut abwärts, wie die grafische Darstellung zeigt.
Eine halbe Million weniger
Thürig verdeutlicht dies anhand von zwei Kollekten, für die er zehn Jahre zurückblickt. So waren 2015 für das (Priester-)Seminar St. Beat rund 294 000 Franken zusammengekommen, während es 2025 nur noch 207 000 Franken waren. Für die Kirchenbauhilfe im Bistum Basel wiederum (damit sind Renovationen von Kirchen und Kapellen gemeint) waren es 2015 126 000 Franken, 2025 aber nur noch 110 000 Franken. Blickt Thürig weiter zurück, ist der Rückgang noch grösser. Der Generalvikar schätzt, dass allein die Ergebnisse jener Kollekten, die dem kirchlichen Leben im Bistum Basel zugute kommen, von 2011 bis 2025 um etwa eine halbe Million Franken abgenommen haben. Damit meint er Kollekten wie etwa jene für das «St. Beat» oder für Stipendien. Welche Auswirkungen dies für die Betroffenen hat, kommentiert Thürig verallgemeinernd: Dier Rückgang seien «spürbar». In den sinkenden Ergebnissen dürfte vorab der abnehmende Gottesdienstbesuch sichtbar werden. Der Generalvikar bestätigt dies. «Die Anzahl Feiernder spielt schliesslich eine wichtige Rolle», erklärt Thürig.
Neben den Pflichtkollekten gibt es übers Jahr rund 30 Kollekten, deren Verwendungszweck die Pfarreien selbst bestimmen können. Die Entwicklung dieser Ergebnisse müsste bei jeder Pfarrei einzeln abgefragt werden.
Kaum nationalen Zahlen
Auch gesamtschweizerisch gibt es kaum Zahlen. Die Bischofskonferenz verwaltet lediglich die nationalen Kollekten zum Mediensonntag im Mai und die Kollekte für Migrantinnen und Migranten im September. Hier seien die Erträge in den letzten Jahren «insgesamt recht stabil», sagt Bischofssprecher Maurice Greder.