Die 85 Kirchgemeinden ermöglichen die Seelsorge in den Luzerner Pfarreien. In Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den pastoral Verantwortlichen setzen sie sich für eine lebendige Kirche ein.
In der Verfassung der Landeskirche heisst es: «Landeskirche und Kirchgemeinden besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung.» Und im Kirchgemeindegesetz: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken.»
Die Kirchgemeinden regeln zum Beispiel das Dienstverhältnis mit dem Pfarrer oder der Gemeindeleitung und sind zuständig für die Anstellungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht, die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie die Diakonie, und sie unterhalten die Gebäude, die es für das Pfarreileben braucht – von der Kirche bis zum Pfarreizentrum. Anstellungen eines Pfarrers oder einer Gemeindeleitung nehmen die Kirchgemeinden in Absprache mit den kirchlichen Verantwortlichen vor, also dem Bistum.
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein, sie verwalten ihr Vermögen und führen eine Verwaltung. Die Kirchenmitglieder können das kirchliche Leben mitgestalten. Einerseits, indem sie ein- oder zweimal jährlich an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden, anderseits, indem sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei einsetzen.
Die Kirchgemeinden werden von teilweise ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und -räten geführt, die das Volk alle vier Jahre wählt.
Die Aufgaben der Luzerner Kirchgemeinden sind im Kirchgemeindegesetz geregelt, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Darin heisst es unter anderem: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken durch die römisch-katholische Kirche.» Sie ermöglichen also – in Zusammenarbeit mit den pastoral Verantwortlichen – die Seelsorge. Daneben haben die Kirchgemeinden eine Fülle von Verwaltungsaufgaben. Im wesentlichen umfasst dies das «Sicherstellen eines geordneten Finanzhaushaltes und der Finanzverwaltung», wie es im Gesetz heisst.
Die Kirchgemeinden erhielten 2008 aus zwei Gründen ein eigenes Gesetz: Einerseits waren sie im seit 2005 geltenden neuen Gemeindegesetz des Kantons nicht mehr geregelt. Anderseits wollte die Landeskirche alle Kirchgemeinden innerhalb einer bestimmten Bandbreite einheitlich regeln, Entwicklungen in Richtung auf die Einwohnergemeinden ermöglichen und neuere rechtsstaatliche Anforderungen berücksichtigen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Luzerner Kirchgemeinden sind in einem Verband organisiert, den zurzeit die Willisauer Kirchgemeindepräsidentin Evelyne Huber-Affentranger führt.