Synodenvorstösse

Die Geschäftsordnung der Synode sieht gemäss § 19 vier Arten von Vorstössen vor: Motionen, Postulate, Anfragen und Bemerkungen. Jedes Mitglied der Synode ist berechtigt, solche Vorstösse einzureichen.

Die Vorstösse und Stellungnahmen des Synodalrats (sofern bereits vorliegend) sind nachfolgend in chronologischer Reihenfolge aufgelistet.

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