Der Synodalrat ist das ausführende Organ, das heisst die Exekutive der römisch-katholischen Landeskirche. Er besteht aus neun von der Synode gewählten Mitgliedern, zwei geistlichen und sieben Laienmitgliedern.
Der Synodalrat ist gemäss der Kirchenverfassung beauftragt, die kirchliche Tätigkeit in der Landeskirche und in den Kirchgemeinden zu fördern. Er ist auch zuständig für diejenigen Verwaltungsgeschäfte der Landeskirche, die laut staatlichem oder landeskirchlichem Recht keiner anderen Instanz übertragen sind. Grundlagen seiner Amtsführung sind die Kirchenverfassung, die Geschäftsordnung und das Leitbild.
Die Aufgaben des Synodalrates sind auf neun Ressorts verteilt und im jährlich erscheinenden Rechenschaftsbericht, im Jahrbuch, zusammengefasst. Dieser Bericht ist öffentlich und kann jeweils bei der Synodalverwaltung angefordert werden.
Das Präsidium des Synodalrats, gewählt von der Synode, wechselt alle zwei Jahre. 2018 und 2019 führt Annegreth Bienz-Geisseler (Entlebuch) den Rat, Markus Müller-Fuchs (Nebikon) ist Vizepräsident.
Die Mitglieder des Synodalrats und ihre Ressorts
Im Auftrag des Synodalrates arbeitet zurzeit eine ständige Kommission, die Frauenkommission.