Wie ist die katholische Kirche im Kanton Luzern organisiert?

Im dualen System der katholischen Kirche in der Schweiz verantworten die staatskirchenrechtlich und die pastoral Verantwortlichen das kirchliche Leben gemeinsam. So gehen auch im Kanton Luzern Landeskirche und Bistum Hand in Hand.

«In der katholischen Kirche bestimmt alles der Papst? – Weit daneben.» So beginnt der Animationsfilm zum dualen System, den die Landeskirche und Bistumsregionalleitung gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Denn in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz treffen zwei über längere Zeit gewachsene Systeme aufeinander:

Landeskirche
Bistum

Aus pastoraler Sicht gesehen ist die katholische Kirche hierarchisch organisiert, mit dem Bischof an der Spitze, der seinerseits eingebunden ist in das Bischofskollegium der Universalkirche. Ihm ist die gesamte Leitung und Verantwortung für die Gläubigen und die Seelsorge in seinem Bistum übertragen. In seinem Auftrag arbeiten Priester, Diakone sowie Theologinnen und Theologen in den verschiedenen pastoralen Aufgaben wie Pfarrei- und Spezialseelsorge, Katechese, Diakonie, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und vielen mehr.

Neben dieser pastoralen Struktur kennen wir in der katholischen Kirche in der Schweiz die bewährte Verantwortung und Mitarbeit der staatskirchenrechtlichen Organe auf gemeindlicher (Kirchgemeinden) und kantonaler (Landeskirche) Ebene. Diese vom Volk gewählten Mitglieder ermöglichen durch ihre Fachkompetenz und ihr Engagement, dass sich die Seelsorgenden auf ihre seelsorgerlichen Aufgaben konzentrieren können.

«Wir leben und pflegen die Kultur der Zusammenarbeit im dua­len System.»

Aus dem gemeinsamen Leitbild

In der täglichen Arbeit sind diese verschiedenen Aufgabenbereiche nicht einfach auseinanderzuhalten. Fast jede pastorale Frage hat finanzielle und organisatorische Folgen, und jeder finanzielle Entscheid wirkt sich auf die Pastoral aus. Deshalb kann nur eine einvernehmliche Zusammenarbeit mit Respektierung der jeweiligen Zuständigkeiten zu einem fruchtbaren Ergebnis führen.

Gesamtschweizerisch vernetzt

Auf schweizerischer Ebene sind die Landeskirchen und ähnliche Organisationen in anderen Kantonen zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), die Bischöfe wiederum in der Schweizer Bischofskonferenz zusammengeschlossen. Das Portal kath.ch ist ein guter Ausgangspunkt für einen Streifzug durch die weite Welt der Kirche.

Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz

Auf staatskirchenrechtlicher Seite sind die kantonalkirchlichen Organisationen, zu denen auch die Luzerner Landeskirche gehört, über die Römisch-Katholische Zentralkonferenz, die RKZ, untereinander vernetzt. Die RKZ hat vier Kernaufgaben:

  • Austausch zwischen ihren Mitgliedern, zwischen staatskirchenrechtlicher und pastoraler Seite, zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Exponenten
  • Mitfinanzierung von Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene, die für das kirchliche Leben bedeutsam sind
  • Fachkompetenz zu Staatskirchenrecht sowie zu Organisation und Finanzierung des kirchlichen Lebens
  • Interessenvertretung auf schweizerischer Ebene und für die übergeordneten Anliegen ihrer Mitglieder

Im Präsidium der RKZ ist die Luzerner Landeskirche aktuell durch Synodalrätin Renata Asal-Steger vertreten.

rkz.ch

Schweizer Bischofskonferenz

Die katholische Kirche in der Schweiz ist in sechs Bistümer gegliedert, von denen das Bistum Basel das grösste ist:

  • Bistum Basel mit Sitz in Solothurn
  • Bistum Chur mit Sitz in Chur
  • Bistum Lausanne, Genf und Freiburg mit Sitz in Freiburg
  • Bistum Lugano mit Sitz in Lugano
  • Bistum St. Gallen mit Sitz in St. Gallen
  • Bistum Sitten mit Sitz in Sitten

Jedem Bistum steht ein Bischof vor, der allenfalls von einem oder mehreren Weihbischöfen unterstützt wird. Die Bischöfe sind in der Schweizer Bischofskonferenz zusammengeschlossen.

Neben den Bistümern bestehen in der Schweiz zwei Territorialabteien, das Benediktinerkloster Einsiedeln und das Augustinerkloster Saint Maurice. Territorialabteien haben eine bistumsähnliche Funktion. Ihr Abt hat die Rechtssprechungsgewalt eines Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt. Er ist Mitglied der örtlichen Bischofskonferenz.

bischoefe.ch

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