Seit 1998 besteht die gemeinsame Kommission der Luzerner Landeskirchen für Asyl- und Flüchtlingsfragen. Sie ist Ausdruck davon, dass sich die Kirchen im Kanton Luzern – als Behörde und als Pastoral – ungeteilt für das Wohl von Flüchtlingen einsetzen und die Sorge um den fremden Menschen als zu ihrem Grundauftrag gehörend verstehen.
Die Kommission für Asyl- und Flüchtlingsfragen arbeitet gemäss dem Reglement der Landeskirchen vom 4. Juli 2019.
Mitglieder
Stand 1. März 2020
Die Kommission für Asyl- und Flüchtlingsfragen hat 2006 den «Leitfaden für die Kirchen des Kantons Luzern zum Umgang mit Asyl Suchenden ausserhalb der Asylstrukturen, insbesondere mit Nichteintretensentscheid (NEE)» herausgegeben. Sie können die Broschüre hier herunterladen.