Der Synodalrat ist wieder vollzählig. Die Synode hat an ihrer Frühjahrssession Brigitte Glur-Schüpfer (Meggen) als neues Mitglied der neunköpfigen Exekutive der Landeskirche gewählt. Weiter hat das Kirchenparlament die Rechnung 2016 genehmigt und beschlossen, die Sparmassnahmen des Kantons beim Personal zu übernehmen – aber mit Einschränkungen.
Brigitte Glur-Schüpfer (53) stammt aus Rickenbach und lebt mit ihrer Familie in Meggen. Sie ist als Geistliches Mitglied Nachfolgerin von Simone Rüd (Luzern), die Ende des vergangenen Jahres nach sechsjähriger Tätigkeit wegen eines Stellenwechsels in einen anderen Kanton zurücktrat. Die neue Synodalrätin ist promovierte Theologin und seit zwei Jahren Pastoralassistentin im Pastoralraum Meggerwald-Pfarreien (Meggen, Adligenswil, Udligenswil).
Von den 100 Synodalen waren 85 anwesend; Brigitte Glur erhielt 84 Stimmen. Sie wird mit der nächsten Synodalratssitzung vom 24. Mai ihr Amt antreten und das Ressort «Strategische Führung Fachbereiche, Pastoral und Ökumene» übernehmen.
Erneut schwarze Zahlen
Die Jahresrechnung 2016 genehmigte die Synode einstimmig. Diese schliesst zum zweiten Mal in Folge mit einem Überschuss ab. Statt der veranschlagten 160‘000 Franken blieben unter dem Strich 1.56 Millionen Franken. Gründe für das bessere Ergebnis sind vor allem höhere Steuereinnahmen der Kirchgemeinden und weniger Ausgaben im Lastenausgleich. Vom Gewinn fliessen gut 1.4 Millionen Franken ins Eigenkapital, 130‘000 Franken in die eigene und die gemietete Liegenschaft in Luzern.
Das Eigenkapital der Landeskirche beträgt damit wieder rund 9.6 Millionen Franken. Es sei Ziel, eine Liquiditätsreserve von «mindestens einem Jahresumsatz» zu haben, sagte der finanzverantwortliche Synodalrat Armin Suppiger. Er wies darauf hin, dass zurzeit noch die Hälfte des Eigenkapitals in der eigenen Liegenschaft stecke. Die Landeskirche müsse handeln und neue Aufgaben übernehmen können – etwa in der Palliativ-Seelsorge.
Sparmassnahmen werden abgefedert
Einiges zu reden gab die Dringliche Motion von Iva Boutellier (Luzern), die forderte, die Landeskirche solle die Arbeitszeit des Personal nicht wie der Kanton von 42 auf 43.25 Wochenstunden erhöhen. Hintergrund: Die Landeskirche stellt ihr Personal weitgehend nach dem kantonalen Recht an, weil sie mit nur gut 20 Angestellten zu klein für ein eigenes Personalgesetz ist. Änderungen des kantonalen Rechts betreffen dafür auch die Landeskirche. Der Synodalrat wollte die aktuellen Sparmassnahmen des Kantons aber nicht eins zu eins übernehmen. So sollten der Leodegarstag und Heiligabend-Morgen weiterhin arbeitsfrei bleiben. Zudem schlug der Synodalrat vor, die Arbeitszeit erst ab 2018 zu verlängern und nicht schon ab 1. Juli 2017.
Diese Änderung der Besoldungsordnung kam am Ende mit 50 gegen 31 Stimmen durch. Klar abgelehnt wurde die Motion. Die Arbeitszeit bei 42 Stunden zu belassen sei «ein Zeichen der Wertschätzung des Personals», sagte Eugen Koller (Luzern), der die Motion vertrat. Wenn die Kirche die Arbeitszeitverlängerung einfach übernehme, so sei dies nicht ohne «Wirkung nach aussen», fand Roger Seuret (Altishofen). Die Ratsmehrheit hielt es jedoch mit Synodalrat Thomas Trüeb (Meggen), der davor warnte, eigenes Personalrecht zu erlassen: «Denn jede eigene Regelung führt zu auslegungsbedürftigen Schnittstellen. Wenn wir uns dem kantonalen Recht weitgehend anschliessen, stellen wir eine dynamische Weiterentwicklung unseres Personalrechts sicher. Und verbrauchen nicht unnötige Ressourcen.»
Ausserdem hat die Synode…
Drei Bilder zur Synodesession vom 17. Mai 2017 können Sie über diese Links in Druckauflösung herunterladen; das Beitragsbild zu diesem Bericht sowie zwei Porträts.