■ 04.12.2018
© Bistum Basel, Diocèse de Bâle
Ende November hat das Bischofsvikariat St. Viktor über die neuen Zuständigkeiten informiert, nachdem bei seiner internen Retraite im Oktober die Verantwortungen neu geregelt wurden. Diese werden im kommenden Jahr umgesetzt, was schon länger geplant war, aber wegen dem Wechsel des Bischofsvikars im März dieses Jahres verschoben wurde.
Ab 1. Januar 2019 sind die Zuständigkeiten für die kantonalen staatskirchenrechtlichen Exekutiven wie folgt geregelt:
Gremium |
bisher |
neu |
Synodalrat Luzern |
Bischofsvikar Hanspeter Wasmer |
Margrith Mühlebach-Scheiwiller, Regionalverantwortliche |
Kirchenrat Thurgau |
Margrith Mühlebach-Scheiwiller |
Hanspeter Wasmer |
Synodalrat Schaffhausen |
Hanspeter Wasmer |
Margrith Mühlebach-Scheiwiller |
VKKZ Präsidium Zug |
Margrith Mühlebach-Scheiwiller |
Hanspeter Wasmer |
Zukünftig ist dieser Wechsel der Zuständigkeiten alle zwei Jahre angedacht. So ist gewährleistet, dass der Bischofsvikar und die Regionalverantwortliche in allen Kantonalbehörden im Wechsel die Verantwortung haben. Gleichzeitig hat jede Körperschaft die Möglichkeit im Wechsel mit beiden Verantwortlichen zu arbeiten.
Alle anderen Verantwortungen bleiben, wie sie sind.