Die Verwaltung der Landeskirche umfasst folgende Tätigkeiten

  • Als Stabsstelle der Synode und des Synodalrates bereitet die Synodalverwaltung die Geschäfte für diese beiden Gremien vor und erledigt die aus den Beschlüssen anfallenden Arbeiten.
  • Sie ist zuständig für die Finanzen der Landeskirche: die Bewirtschaftung des Vermögens, die Buchführung, den Zahlungsverkehr. Die Beiträge der einzelnen Kirchgemeinden und die Lastenausgleichszahlungen werden berechnet, einkassiert, beziehungsweise ausbezahlt.
  • Der Synodalverwalter ist Aufsichtsorgan über die Kirchgemeinden und kirchlichen Stiftungen, wie früher der Regierungsstatthalter über die politischen Gemeinden. Er wird bei dieser Aufgabe von seinen Mitarbeitenden tatkräftig unterstützt.
  • Der Synodalverwalter bildet zusammen mit dem Leiter Fachbereiche die Geschäftsleitung der Landeskirche.
  • Die Synodalverwaltung ist auch Anlaufstelle und Drehscheibe für Behörden der Landeskirche, Kirchgemeinden und weitere Institutionen.
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