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"Chronik" der Magna Charta - Grundlagen für eine gelingende kirchliche Jugendarbeit in der deutschsprachigen Schweiz


Der Verein Deutschschweizer JugendseelsorgerInnen (JUSESO-Verein) hatte sich in den Jahren 1989/90 intensiv mit der Neustrukturierung des Vereins und der kirchlichen Jugendarbeit auseinandergesetzt. In allen Diskussionen ging es immer wieder um das Verhältnis der Jugendseelsorgenden zu den Kinder- und Jugendverbänden. Eine gemeinsame Absichtserklärung für die ausserschulische kirchliche Jugendarbeit in der deutschsprachigen Schweiz wurde so zur Geburtsstunde der Magna Charta.

Den Erstunterzeichnenden der Magna Charta im Jahr 1991 war es ein wichtiges Anliegen, sich als Anwalt der Jugendlichen zu verstehen und so eine Option für die Jugend in der Kirche Schweiz zu fördern. Die ursprüngliche Fassung der Magna verstanden die Initiant/inn darum auch als Vision, welche sie mit folgenden Forderungen verbanden:

Damit die verschiedenen Bedürfnisse der Jugendlichen ernstgenommen werden, braucht es verschiedene Bereiche der kirchlichen Jugendarbeit

Um der Überforderung der Jugendarbeitenden entgegen zu wirken, müssen Prioritäten gesetzt werden.

Die verschiedenen Bereiche der Jugendarbeit müssen untestützt und geschützt werden.

Der Bruch zwischen nichtverbandlicher und verbandlicher Jugendarbeit soll überwunden werden.

De Verein deutschschweizer JugendseelsorgerInnen soll der Ort sein, wo wichtige jugendpastorale Anliegen einfliessen und weitergeführt werden.

Im Jahr 2001/05 wurde die heutige Fassung der Magna Charta überarbeitet und ergänzt.

Magna Charta

Magna Charta - Grundlage für eine gelingende kirchliche Jugendarbeit in der deutschsprachigen Schweiz


1. Ziel kirchlicher Jugendarbeit
Kirchliche Jugendarbeit ist Dienst der Kirche an der Jugend. Sie hat das Ziel "jungen Menschen den Zugang zu jener Lebensweise freizumachen und freizuhalten, wie sie Jesus von Nazareth gelebt hat." Es geht dabei "um die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung des Jugendlichen: der freie, kontaktfähige, engagierte, kritische, selbst- und verantwortungsbewusste Mensch." (Zitate Synode 72 - St. Gallen). Leitend ist immer das Interesse an der Subjektwerdung aller Menschen vor Gott.

2. Grundsätze

2.1 Lebenswelt
Kirchliche Jugendarbeit baut auf der Lebenswelt der Jugendlichen auf und ist ein wichtiger Experimentier- und Freiraum. Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Interessen mit. Entsprechend vielfältig sind die Formen kirchlicher Jugendarbeit.

2.2 Wertschätzung und Anerkennung
Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten und werden als solche wahrgenommen und respektiert. Dies geschieht durch partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Mitbeteiligung und Mitsprache der Jugendlichen geschieht wo immer möglich. Junge Menschen sind eine innovative Kraft, Teil der Kirche und verdienen als solche Wertschätzung und Anerkennung.

2.3 Beziehung und Vertrauen
Kirchliche Jugendarbeit ist zeitintensive Beziehungsarbeit. Jugendliche haben ein Anrecht auf Begleitung in jeder Lebenssituation. Beziehungen sind so zu gestalten, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

2.4 Orientierung an der Lebenspraxis Jesu
Auf dem Weg junger Menschen nach Freiheit und Selbstverwirklichung macht kirchliche Jugendarbeit erfahrbar, aus welcher Freiheit Jesus lebte. Seine Botschaft ermutigt zum aufrechten Gang und fordert dazu heraus, Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen.

2.5 Sinn-, Glaubens- und Identitätsfindung
Lebensdeutung beginnt in der Erfahrung des Angenommenseins. Darauf aufbauend bietet kirchliche Jugendarbeit Raum für die Auseinandersetzung mit den Lebens- und Glaubensfragen Jugendlicher.

2.6 Leben deuten und feiern
Die Welt der Jugendlichen ist voller Heiligtümer. Kirchliche Jugendarbeit hat diese zu achten. Erlebnisse und Erfahrungen sind als Spuren des Glaubens im Alltag aufzunehmen und gemeinsam mit jungen Menschen zu deuten. Dies führt zu sinnvollem Feiern von Leben und Glauben.

2.7. Genderbewusstsein
Kirchliche Jugendarbeit begleitet Jugendliche in ihrer Identitätsfindung als Frau und Mann in Gesellschaft und Kirche. Sie erkennt dabei Unterschiede in den Realitäten von Mädchen und Buben sowie innerhalb der Geschlechtergruppen.
In ihren Strukturen, Konzepten und Programmen berücksichtigt sie diese Differenzen.


3. Rahmenbedingungen

3.1 Erwartung an Kirchgemeinden

  • Die Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit kann nicht an die Jugendverantwortlichen allein delegiert werden. Sie wird materiell und ideell von der Kirchgemeinde und von der Pfarrei getragen. Der kirchlichen Jugendarbeit stehen Räume zur Verfügung, die von den Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen genutzt werden können. Die Verwaltung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird den Jugendverantwortlichen übertragen.
  • Kirchlicher Jugendarbeit liegt ein Konzept zugrunde. Ziele und Arbeitsformen werden jährlich evaluiert und bei Bedarf verändert. In die Konzeptentwicklung und -evaluation werden Jugendliche, Jugendverantwortliche und Entscheidungsgremien einbezogen. Die Kirchgemeinde und Pfarrei sucht dabei auch die Vernetzung mit anderen Konfessionen und der politischen Gemeinde.
  • Mitarbeitende und Trägerschaften sind herausgefordert, die „Gender“- Gerechtigkeit ihrer Institutionen auf der strategischen und operativen Ebene zu prüfen. Zeigen sich dabei Einseitigkeiten oder Mängel zuungunsten einer Gruppe, so sind geeignete Massnahmen zu treffen.
  • Die Trägerschaften stellen die zur Unterstützung von Gender Mainstreaming notwendigen Arbeitsinstrumente, Ressourcen und Evaluationshilfen zur Verfügung.

3.2 Erwartungen an Jugendverantwortliche

  • Jugendliche finden in der kirchlichen Jugendarbeit Erwachsene als PartnerInnen, die ihnen Räume der Partizipation zur Verfügung stellen, aber auch anwaltschaftlich gegenüber Pfarrei und Kirchgemeinde für sie eintreten. Jugendarbeitende befinden sich somit in einem anspruchsvollen Spannungsfeld von Anforderungen und Erwartungen. Dies erfordert, dass auch sie sich immer wieder persönlich mit der eigenen Sinn-, Glaubensund Identitätsfindung auseinandersetzen.
  • Mit der kirchlichen Jugendarbeit werden haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen mit einem entsprechenden Pflichtenheft beauftragt. Sie sind für die Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Ziele zuständig. Eine umfassende Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit setzt eine umfassende Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung voraus. Teilaufgaben können auch von Nebenamtlichen oder Freiwilligen geleistet werden, die für diese spezifische Aufgabe genügend kompetent und vorbereitet sind. Grundvoraussetzung für jede Anstellung in der kirchlichen Jugendarbeit sind fachliche, soziale und spirituelle Kompetenzen. Aus- und Weiterbildung, kollegiale Beratung und Supervision sind dafür unabdingbar. Die Arbeitgeber stellen den Jugendverantwortlichen dafür finanzielle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung.
  • Jugendverantwortliche sind herausgefordert, ihre Rolle als Mann und Frau – in ihrem Arbeitsfeld – zu reflektieren. Als Leitungspersonen passen sie ihr Handeln der jeweiligen Zielgruppe, ob geschlechtshomogene, - heterogene oder gegengeschlechtliche, an.

Verabschiedet an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Deutschschweizer JugendseelsorgerInnen vom 13. Juni 2001.
Ergänzt an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Deutschschweizer JugendseelsorgerInnen vom 17. November 05.

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