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Rahmenbedingungen der Beratungsangebote Anrecht auf die Leistungen der Beratungen haben alle Kirchgemeinden und Pfarreien im Kanton Luzern. Angestellte und Mitglieder mit einem freiwilligen Engagement sowie Organisationen, deren Trägerschaft eine der beiden Kirchenstrukturen ist, sind darin beinhaltet. Beratungen von Einrichtungen und Personen in den weiteren Kantonen der Bistumsregion St. Viktor, dem Bistum Basel oder aus kommunalen Trägerschaften, geschehen nach Absprache.
Um eine qualitativ gute und erfolgreiche Beratung bieten zu können, knüpfen wir unsere Beratungsangebote an Rahmenbedingungen (davon ausgeschlossen sind Telefonberatungen). Bitte lesen Sie dazu das entsprechende Dokument. Wenn Sie sich damit einverstanden erklären, freuen wir uns auf eine prozessorientierte Beratung die Orientierung schafft und Richtung festlegt.
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