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Das ausführende Organ der Landeskirche



Die Mitglieder des Synodalrats während einer Sitzung
Der Synodalrat in der heutigen Zusammensetzung während einer Sitzung; vorne links Synodalverwalter Edi Wigger und Protokollführer Matthias Bättig.

Der Synodalrat ist das ausführende Organ, das heisst die Exekutive der römisch-katholischen Landeskirche. Er besteht aus neun von der Synode gewählten Mitgliedern, zwei geistlichen und sieben Laienmitgliedern.

Der Synodalrat ist gemäss der Kirchenverfassung beauftragt, die kirchliche Tätigkeit in der Landeskirche und in den Kirchgemeinden zu fördern. Er ist auch zuständig für diejenigen Verwaltungsgeschäfte der Landeskirche, die laut staatlichem oder landeskirchlichem Recht keiner anderen Instanz übertragen sind. Grundlagen seiner Amtsführung sind die Kirchenverfassung, die Geschäftsordnung und das Leitbild.

Die Aufgaben des Synodalrates sind auf neun Ressorts verteilt und im jährlich erscheinenden Rechenschaftsbericht, im Jahrbuch, zusammengefasst. Dieser Bericht ist öffentlich und kann jeweils bei der Synodalverwaltung angefordert werden.

Das Präsidium des Synodalrats, gewählt von der Synode, wechselt alle zwei Jahre. 2012 und 2013 führt Armin Betschart (Dagmersellen) den Rat, Thomas Trüeb (Meggen) ist Vizepräsident.

Im Auftrag des Synodalrates arbeiten sechs ständige Kommissionen. Diese finden Sie hier.
 
Laden Sie hier das Jahrbuch 2010 der Landeskirche als PDF-Datei herunter: 110414_landeskirche_jahresbericht_2010_endfassung_web.pdf (3068.4 kB)