Aus der Bevölkerung gewachsen
Die katholische Kirche ist im Kanton Luzern eine selbständige Partnerin des Staats. Der fehlende Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden und das 2. Vatikanische Konzil waren die Auslöser für die Gründung 1969/70.
Die Kirchgemeinden im Kanton Luzern haben sich aus den mittelalterlichen Kirchgenossenschaften entwickelt. Mit dem kantonalen Organisationsgesetz von 1842 erhielten die Kirchgenossenschaften neben den politischen Ortsbürger- und Korporationsgemeinden den Status von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften. Die katholische Luzerner Kirche war von alters her nach eigenem Recht organisiert. Sie trat dem Staat gegenüber als selbständige Partnerin auf. Doch die Kirchgemeinden waren der staatlichen Kontrolle unterstellt. Es fehlte eine Körperschaft, die unabhängig vom Staat Mittel bereitstellen konnte, um jene Aufgaben anzugehen, die eine Kirchgemeinde allein nicht bewältigen konnte. In diesem Zusammenhang wurde man sich auch des Fehlens eines Finanzausgleiches unter den Kirchgemeinden bewusst. Zudem fehlte eine Institution zur Lösung überpfarreilicher Seelsorgeaufgaben. Gleichzeitig entwickelte sich mit dem 2. Vatikanischen Konzil ein neues zeitgemässeres Kirchenverständnis. Die Gläubigen wurden aufgerufen im kirchlichen Leben Verantwortung mitzutragen. Ausländer dürfen mitentscheiden Diese Mitarbeit und Mitverantwortung der Laien verlangte aber anstelle der bisherigen vorwiegend hierarchischen Kirchenordnung demokratische Organisationsformen. So wurde in den meisten Kantonen eine Landeskirche und Synode zu einem Bedürfnis. Im Kanton Luzern erwachte der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Kirchgemeinden und nach einer eigenen, vom Staat unabhängigen landes-kirchlichen Organisation öffentlichen Rechts. 1966 wurde die Volksinitiative «Für die Einführung einer römisch-katholischen Synode» vom Volk klar angenommen. Der eigens dafür gewählte Verfassungsrat erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem bischöflichen Ordinariat die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern. 1969 wurde sie vom Volk angenommen. Die Besetzung der 170 Sitze kam in einer stillen Wahl zustande. Mit der konstituierenden Sitzung der Synode am 13. März 1970 konnte die Landeskirche ihre Tätigkeit aufnehmen. Mit der Verfassungsrevision 1993 wurde das Ausländerstimmrecht eingeführt. Im Jahre 2001 wurden mit einer Teilrevision die Sitze der Synode auf 100 verkleinert. 2008: Ein eigenes Gesetz für die Kirchgemeinden Seit 2008 regelt ein eigenes Gesetz die Verwaltung der Kirchgemeinden. Grund: In dem seit 2005 geltenden Gemeindegesetz des Kantons Luzern sind die Kirchgemeinden nicht mehr geregelt und die Verfassung der Landeskirche genügt nicht als Rechtsgrundlage. Das rund 80 Paragraphen umfassende Kirchgemeindegesetz liest sich wie ein Handbuch für Kirchenräte und Rechnungskommissionen. Es regelt alles, was notwendig ist, lässt den Kirchgemeinden aber die Freiheit, in manchen Punkten über eine Gemeindeordnung davon abzuweichen. Die Synode hat dem Kirchgemeindegesetz in zwei Lesungen am 20. Juni und 7. November 2007 jeweils einstimmig gutgeheissen.
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