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Freiwillige Risiko-Versicherung PKLK


Nach dem Austritt aus der PKLK und sofern keine neues Arbeitsverhältnis mit BVG-Pflicht eingegangen wird, können für längstens drei Jahre die Risiken Invalidität und Tod bei der PKLK weiter versichert werden.

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt der Austritt aus der PKLK. Während längstens 30 Tagen bleibt der gleiche Versicherungsschutz für die Risiken Invalidität und Tod bestehen. (obligatorische Nachdeckung)
Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, kann bei der PKLK die Versicherung für vorgenannten Versicherungsschutz für längstens drei Jahre weiter geführt werden. Bei Interesse stellt die PKLK einen entsprechenden Vertrag zu. Die Prämie von 4% der versicherten Besoldung geht zu Lasten der versicherten Person. Die vorgenannte Nachdeckungszeit von 30 Tagen wird bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt.
Die freiwillige Risikoversicherung kann längstens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres abgeschlossen werden.
Versicherte Personen, die auf den Abschluss einer Risikoversicherung verzichten, entbinden die PKLK von jeglichen Versicherungsleistungen bei Invalidität und Tod.
Während der Zeit der Risikoversicherung verbleibt das Altersguthaben bei der PKLK und wird weiterhin verzinst. Es erfolgen jedoch keine Altersgutschriften.

Die Broschüre „Risikoversicherung“, welche detaillierte Angaben enthält, finden Sie hier.

§5 des Reglements der PKLK hält die Bedingungen für die freiwillige Risikoversicherung fest.