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Eintritts- und Austrittsmeldungen


Eintritts- und Austrittsmeldungen sind durch die Arbeitgebenden möglichst früh zu machen.

Dadurch unterstützen Sie uns in der speditiven und korrekten Abwicklung des Mutationswesens und helfen zudem Kosten sparen. Schicken Sie eine Kopie der Meldung, sofern noch nicht alle Angaben vorhanden sind.

Eintrittsmeldung

Sofern ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von CHF 20'880.00 (Stand 2011) erzielt wird , beginnt die Versicherung mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses (siehe Beginn und Ende der Versicherung).

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, alle pflichtigen Mitarbeitenden der PKLK rechtzeitig zur Versicherung anzumelden. Hierfür ist das Formular «Anmeldung zum Beitritt» zu verwenden.

Die Verwaltung gibt gerne Auskunft, ob eine angestellte Person zu versichern ist.

Nach der Anmeldung erhält die zu versichernde Person den Versicherungsausweis und weitere wichtige Informationsblätter.

Im Weiteren gibt unser Merkblatt «Informationspflichten» Auskunft.


Austrittsmeldung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Unterschreitung des Mindestlohnes (CHF 20'880.00 = Eintrittschwelle, Stand 2011) endet die Versicherung bei der PKLK.

Der Arbeitgeber hat rechtzeitig den Austritt der PKLK zu melden. Hierzu ist das Formular «Meldung zum Austritt» zu verwenden.

Nach der Abmeldung erhält die versicherte Person eine provisorische Austrittsmeldung und einen Fragebogen zur gewünschten Verwendung der Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung).

Auf Wunsch kann die austretende Person die Risiken gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität oder Tod bei der PKLK weiterführen, sofern kein neues Arbeitsverhältnis mit Versicherungspflicht eingegangen wird.

Mehr erfahren Sie durch unser Merkblatt «Freiwillige Risikoversicherung» oder unter der Rubrik «Freiwillige Risikoversicherung».