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Versicherte Besoldung


Weil durch die AHV (1. Säule), bereits ein Teil des Lohnes für die Altersvorsorge versichert ist, wird im BVG (2. Säule) nicht mehr der volle AHV-Lohn versichert. Der in der 2. Säule noch zu versichernde Lohn wird «versicherte Besoldung» genannt.

Die versicherte Besoldung ergibt sich, wenn vom AHV-pflichtigen Jahresverdienst der Betrag der maximalen AHV-Altersrente (CHF 27'840.00 /Stand 2011) in Abzug gebracht wird. Diesen Abzug nennt man Koordinationsabzug.

Ab der versicherten Besoldung werden die Beiträge und Leistungen berechnet; die versicherte Besoldung ist massgebend für die Versicherung nach dem Reglement der PKLK.

Wird der Jahresverdienst nicht durch eine vollamtliche Tätigkeit verdient, wird der Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad vermindert.

Beispiel: Jahresverdienst CHF 40'000.00, Pensum 50%, max. AHV-Altersrente CHF 27'840.00 (Stand 2011).

Versicherte Besoldung = AHV-Lohn von CHF 40'000.00 minus Koordinationsabzug von CHF 13'920.00 (50% von CHF 27'840.00) ergibt versicherte Besoldung von CHF 26'080.00.

§6 des Reglements der PKLK definiert die versicherte Besoldung.

§7 des Reglements der PKLK umschreibt den anrechenbaren Jahresverdienst.

Die Weisung der PKLK, welche die für die Versicherung massgebende Lohnbestandteile definiert, die nur gelegentlich anfallen, finden Sie hier.