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PKLK

Die PKLK ist die autonome Vorsorgeeinrichtung für die Mitarbeitenden der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Luzern (Ausnahme Kirchgemeinde der Stadt Luzern), der Landeskirche, der Zweckverbände von Kirchgemeinden und anderen juristischen Personen des landeskirchlichen, öffentlichen Rechts sowie angeschlossene Arbeitgeber, die der Landeskirche nahe stehen.


Entstehung der PKLK

Rund drei Jahre nach der Entstehung der römisch-katholischen Landeskirche wurde durch die Synode vom 3. April 1973 das Synodalgesetz über die Pensionskasse und die Ruhegehälter beschlossen. An der gleichen Session des kantonalen Kirchenparlamentes wurde das «Reglement der Pensionskasse der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern» genehmigt.

Das Synodalgesetz wurde am 29. Oktober 1986 und am 28. Oktober 1993 revidiert und neu beschlossen. Gleichzeitig wurde das Reglement jeweils einer Totalrevision unterzogen. Bei der letzten Totalrevision, mit Wirkung ab 1. Januar 1995, wurde das Versicherungssystem vom Leistungs- zum Beitragsprimat vollzogen und die Gleichstellung von Frau und Mann verwirklicht.

Das heute gültige Synodalgesetz vom 28. Oktober 1993 finden sie hier.

Das heute gültige Reglement vom 24. August 1994, revidierte Ausgabe (Teilrevision) vom 1. Januar 2008, finden sie hier.


Anschrift PKLK

Pensionskasse
Römisch-katholische Landeskirche
des Kantons Luzern

Abendweg 1, 6000 Luzern 6

E-Mail: pkverwaltung@lukath.ch
Internet: www.pklk.ch


Kurt Schaller, PK-Verwalter
E-Mail: kurt.schaller@lukath.ch
T 041 419 48 30 / F 041 419 48 49

Beatrice Amstein, Sachbearbeiterin
E-Mail: beatrice.amstein@lukath.ch
T 041 419 48 32 / F 041 419 48 49