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Arbeitgeber


Arbgeitgeber bei PKLK

Unter §1 des Reglements der PKLK ist die Bedeutung verschiedener Begriffe aufgeführt. Unter anderem wird zwischen Arbeitgebern und angeschlossene Arbeitgeber unterschieden.

Arbeitgeber sind die Kirchgemeinden des Kantons Luzern (soweit diese nicht selbst über eine eigene Pensionskasse verfügen), die Zweckverbände der Kirchgemeinden, die Landeskirche, die Anstalten und die anderen juristischen Personen des landeskirchlichen, öffentlichen Rechts sowie angeschlossene Arbeitgeber. (§ 1 Abs. 1, lit. b)

Einzig die Kirchgemeinde der Stadt Luzern führt selber eine eigene Pensionskasse. Somit sind diese Mitarbeitenden nicht bei unserer Kasse versichert.

Angeschlossene Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die der Landeskirche nahe stehen und die ihr gesamtes Personal bei der Kasse durch einen Anschlussvertrag versichern. (§ 1 Abs 1, lit. c)

Die Liste aller Arbeitgebenden, die ihr Personal bei der PKLK versichern, finden sie hier.