Richtlinien für Kurse und Veranstaltungen der Landeskirche

Luzern, Juli 2023

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinien sind anwendbar auf Veranstaltungen, wie Kurse, Beratungen sowie sämtliche Dienstleistungen der Fachbereiche, die von der katholischen Landeskirche Luzern angeboten und Kurskosten erhoben werden. Sie sind gültig ab 1. August 2023. Bei anderen Anbietern, die im Rahmen des Kursprogrammes ausgeschrieben werden, kommen deren eigene Richtlinien oder AGB zur Anwendung. Für die Ausbildungsgänge nach Formodula gelten besondere Reglemente.

2. Anmeldung und Bestätigung

Anmeldungen werden schriftlich (per Email) bestätigt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Durchführung mit Informationen und der Rechnung. Die Anmeldungen werden unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung in der Reihenfolge berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird die Veranstaltung nicht durchgeführt.

3. Kosten

Die Kurskosten und allfällige zusätzliche Kosten (z.B. Verpflegung, Übernachtungen, Lehrmittel) werden mit der entsprechenden Ausschreibung publiziert. Für finanzielle Unterstützung ist die Pfarrei oder Kirchgemeinde durch die Teilnehmenden anzufragen. Für die Kurskosten wird eine Rechnung ausgestellt. Der darin aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

4. Absage oder Änderungen durch die Veranstalterin

Wird eine Veranstaltung durch die katholische Landeskirche abgesagt, so werden die angemeldeten Personen umgehend benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet oder die Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt. Muss eine mehrteilige Veranstaltung abgebrochen werden, so werden die Kurskosten pro rata zurückerstattet.

5. Abmeldung durch die Teilnehmenden und Rückerstattungen

Abmeldungen durch die Teilnehmenden müssen an das Sekretariat der Fachbereiche erfolgen, fachbereiche@lukath.ch. Eine Rücktrittsgebühr wird wie folgt erhoben:

AbmeldezeitpunktRücktrittsgebühr
bis 10 Tage vor Kursbeginn50% des Kursgeldes
bis 5 Tage vor Kursbeginn75% des Kursgeldes
bis 1 Tage vor Kursbeginn100% des Kursgeldes

In folgenden Fällen wird auf eine Rücktrittsgebühr verzichtet:

  • Unfall oder Krankheit (ärztliches Zeugnis nötig)
  • Todesfall in der Familie/im engen Freundeskreis
  • Rücktritt mit Ersatz (Teilnehmerinnen/Teilnehmer-Wechsel vor und nach Rechnungsstellung), welche die Anforderungen ebenfalls erfüllt.

Nicht genutzte Leistungen, z.B. aufgrund technischer Probleme auf Seiten der Teilnehmenden, ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

6. Beanstandungen

Ist eine Veranstaltung nicht zur Zufriedenheit verlaufen, können die Teilnehmenden ihre Beanstandung schriftlich an die Leitung der Veranstaltung oder der Leitung der Fachbereiche melden, fachbereiche@lukath.ch. Diese bestätigt den Eingang der Beanstandung. Die verantwortliche Leitungsperson nimmt in der Folge Stellung und das Anliegen in die Evaluation der Veranstaltung auf.

7. Datenschutz

Die von Teilnehmenden bei der Anmeldung gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Organisation und Evaluation der Veranstaltungen verwendet sowie für andere Veranstaltungen der Landeskirche und beteiligten Partnerorganisationen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

8. Video-, Foto- und Audio-Aufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis der katholischen Landeskirche und der Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumen der katholischen Landeskirche und am Veranstaltungsort keine Video-, Foto- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

9. Haftung

Für Diebstahl, Schäden oder Verlust von Wertgegenständen der Teilnehmenden im Rahmen einer Veranstaltung wird keine Haftung übernommen.

10. Versicherung

Die Versicherung gegen Krankheit und Unfall sowie für Haftpflicht ist Sache der Teilnehmenden.

11. Programm- und Preisänderungen

Die Inhalte einer Veranstaltung, der Ort und der Zeitpunkt richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Änderungen gegenüber der Ausschreibung sowie Änderungen der Leitungspersonen und Dozierenden bleiben vorbehalten. Ebenfalls bleiben Änderungen dieser Richtlinien vorbehalten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der katholischen Landeskirche Luzern ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.

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